Allgemeine Geschäftsbedingungen von m i k o®, Firma Michael Kohlbecher
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluß
Für die Auftragsannahme und für den Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung der
Firma m i k o®, Firma Michael Kohlbecher bindend. Der Vertrag kann innerhalb 3 Kalendertagen wirksam annulliert werden, wenn nach Hinweis des Verkäufers der Versand der Ware bis dahin, noch nicht erfolgte. Bedruckte Artikel sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Der Kaufvertragstext ist nicht online abrufbar, wird also insofern dort nicht bereitgestellt.
§ 3 Preise
(1) Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeit freibleibend und unverbindlich, stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware.
(2) Etwaige durch Dritte verursachte Preiskorrekturen, wie z.B. Zölle für Ein- und Ausfuhr, Umsatzsteuer, Wechselkurse, Frachtkosten, Versicherungsprämien, usw., gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers. Auch etwaige Preiserhöhungen berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung des Auftrags.
(3) Alle Angebotspreise sind Nettopreise, ohne Mehrwertsteuer und sind für den deutschen Markt bestimmt. Generell gelten die Preise u. Bedingungen neuester Kataloge u. Preislisten. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer wie z.B. Druckfehler in Katalogen oder Preislisten behalten wir uns ausdrücklich vor, sie berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lager ausschließlich Verpackung.
(4) Maße und Mengen der bestellten Waren werden so sorgsam wie möglich ausgeführt. Abweichungen von plus/minus 10 % sind zu tolerieren.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(3) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(5) Falls vereinbart ist, dass die Käufer ihren Auftrag, z.B. bezüglich Maße, Dessins, Modelle noch näher spezifizieren werden und die dafür vorgesehene Frist, durch die Käufer verursacht, überschritten wurde, so tragen diese die Folgen für eine dadurch entstandene Lieferverzögerung.
(6) Falls eine Ware von uns unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle den Käufern nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren; auch eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche aufgrund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechte durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens der Käufer führen.
(7) Falls die Käufer die Ware bei Ankunft, aus welchem Grunde dies auch sein mag, nicht sofort in Empfang nehmen, so sind alle daraus erwachsenden Kosten (z.B. Lagerungskosten), für ihre Rechnung, unbeschadet unseres Rechtes, die Ware an einen Dritten zu verkaufen und die ursprünglichen Käufer für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.
§ 5 Schutzrechte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die nach seinen Vorgaben von uns produzierte Ware frei von Rechten Dritter ist, insbesondere frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten. Der Kunde stellt uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 6 Muster / unveredelte Ware
Auf Muster bzw. unveredelte Ware gewähren wir nur nach vorheriger Absprache ein Rückgaberecht. Nur in einwandfreiem und wieder verkaufbarem Zustand zurück gesendete Muster werden gut geschrieben. Unfrei an uns zurückgeschickte Ware können wir nicht annehmen.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 8 Mängelgewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung /Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturierungsendbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnahme oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle der Zahlungseinstellung oder im Falle eines Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens kann der Verkäufer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer.
(5) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 10 Zahlung
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt per PayPal, Kreditkarte oder gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb von acht (8) Tagen auszugleichen. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, der Käufer ist über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offenen Kontokorrentkredit, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er dafür Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur so weit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschlussvorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 12 Allgemeine Bestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
(2) Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist 56727 Mayen. m i k o®, Firma Michael Kohlbecher ist berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
(5) Sie geben ein verbindliches Angebot ab, wenn Sie den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im letzten Bestellschritt den Button "Kostenpflichtig Bestellen" anklicken.
§ 13 Datenschutz
Es gilt in Ergänzung unsere aktuell gültige Fassung der Datenschutzerklärung.